Swiss Robotic Solutions GmbH
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen der Swiss Robotic Solutions GmbH (nachfolgend „SRS“) und ihren Geschäftskunden. SRS erbringt ihre Leistungen ausschliesslich gegenüber Unternehmen (B2B).
2. Leistungen und Vertragscharakter
SRS erbringt Beratungs-, Analyse-, Optimierungs- und Implementierungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Prozessoptimierung, Lean Management, Digitalisierung, Automatisierung und Softwarelösungen.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Leistungen als Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR. SRS schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern eine sorgfältige und fachgerechte Leistungserbringung.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge, Systeme und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Verzögerungen oder Mehraufwände aufgrund unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung können zusätzlich verrechnet werden.
4. Termine und Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden oder höherer Gewalt verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
5. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist SRS berechtigt, einen Verzugszins von 5 % p.a. zu verrechnen.
6. Haftung
SRS haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf 10 % des jeweiligen Projektvolumens, maximal jedoch CHF 10’000, begrenzt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste oder Schäden durch Drittanbieter ist ausgeschlossen.
7. Software und digitale Systeme
Bei der Implementierung oder Integration von Software, Schnittstellen oder Automatisierungssystemen übernimmt SRS keine Garantie für einen vollständig fehlerfreien oder unterbrechungsfreien Betrieb.
Änderungen an Systemen durch den Kunden oder Dritte erfolgen auf eigenes Risiko.
8. Geistiges Eigentum
Vor Vertragsabschluss bestehende Methoden, Konzepte, Vorlagen, Softwarebausteine und Know-how verbleiben im Eigentum von SRS. Projektspezifische Arbeitsergebnisse dürfen vom Kunden für den vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Weitergabe oder kommerzielle Verwertung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von SRS.
9. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
10. Referenznennung
SRS ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden als Referenz zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
11. Abwerbeverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer sowie 12 Monate danach keine Mitarbeitenden oder Subunternehmer von SRS direkt oder indirekt abzuwerben oder zu beschäftigen.
Bei Verstoss wird eine Konventionalstrafe in Höhe von sechs Bruttomonatsgehältern der betreffenden Person fällig.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Verträge können gemäss Art. 404 OR jederzeit gekündigt werden. Erfolgt eine Kündigung zur Unzeit, haftet die kündigende Partei für den daraus entstehenden Schaden.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
14. Individuelle Projektvereinbarungen
Individuelle Angebote, Leistungsbeschreibungen oder Verträge gehen diesen AGB vor.
15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Stand: Februar 2026